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Präventionskurse nach §20 SGB V zertifizieren

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Wie läuft die Zertifizierung bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP)?

Die kostenfreie Zertifizierung bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) ermöglicht Dir die Durchführung von Präventionskursen nach §20 SGB V. Dadurch können sich Deine Teilnehmer die Kurskosten entweder anteilig oder vollständig von ihrer gesetzlichen Krankenkasse erstatten lassen.

Zwei Schritte sind für die Zertifizierung erforderlich:

  1. Anerkennung als Kursleiter gemäß Leitfaden Prävention
    • Registrierung auf dem „Qualitätsportal für Präventionskurse“ und ZPP-Prüfung Deiner Qualifikation als Kursleitung einleiten
    • Ggf. noch fehlende Fachkompetenzen ausgleichen
  2. Zertifizierung Deines Präventionskurskonzeptes
    • Einweisung in das Präventionskurskonzept mit Deiner AHAB-Akademie
    • Hochladen und Freischalten auf dem „Qualitätsportal für Präventionskurse“

Bereits anerkannte Kursleiter können direkt mit Schritt 2 fortfahren.

Wie läuft der Schritt 1 “Anerkennung als Kursleiter gemäß Leitfaden Prävention” ab?

Die ZPP prüft Qualifikationen und Präventionskurskonzepte auf Basis des „Leitfadens Prävention“. Dieser unterscheidet insgesamt vier Handlungsfelder: Bewegung, Ernährung, Stress- und Ressourcenmanagement und Suchtmittelkonsum. Jedes Handlungsfeld gliedert sich dabei in sogenannte Präventionsprinzipien auf.

Grundsätzlich prüft die ZPP Deine Qualifikation als Kursleitung für das Präventionsprinzip im entsprechenden Handlungsfeld. Die genauen Erläuterungen zur Umsetzung der Anforderungen sind in den „Kriterien zur Zertifizierung“ hinterlegt. Deine Qualifikationen als Kursleitung für ein Handlungsfeld/Präventionsprinzip/Verfahren solltest Du im ersten Schritt von der ZPP prüfen lassen.

Registriere Dich auf dem „Qualitätsportal für Präventionskurse“ und lasse Deine Qualifikation von der ZPP prüfen!

Die Handlungsfelder und Präventionsprinzipien fordern Fachkompetenzen, die Du mit mindestens 60% über Deine staatlich anerkannte Berufsausbildung und / oder wissenschaftlichen Studiengang erworben haben musst.

Welche Kompetenzen Du für eine Zertifizierung benötigst, ist vom Präventionsprinzip abhängig, in dem Du tätig sein möchtest. Eine detaillierte Auflistung und Beschreibung der einzelnen Kriterien für die Mindeststandards findest Du hier: Kriterien zur Zertifizierung.

Prüfe ob Dir Fachkompetenzen fehlen und gleiche diese mit unseren Schulungen nachträglich aus!

Durch die ZPP-Prüfung Deiner Qualifikation kann Dir mitgeteilt werden, dass du zwar mind. 60% der Fachkompetenz durch Deinen Abschuss nachweisen konntest, aber sogenannte „ECTS-Punkte“ in den einzelnen Fachkompetenzen noch fehlen. Das ZPP-Prüfergebnis gibt Dir an, wo Du weitere „ECTS-Punkte“ benötigst.

Du kannst 40 % durch weitere Qualifizierungsmaßnahmen erwerben und somit fehlende „ECTS-Punkte“ ausgleichen. Auf Basis der ZPP-Prüfung beraten wir Dich gerne.

Gut zu wissen: Das Handlungsfeld „Bewegungsgewohnheiten“ und das Präventionsprinzip „Förderung von Entspannung und Erholung“ mit dem fernöstlichen Entspannungsverfahren Hatha Yoga lassen die Ausnahmen zu, dass die Fachkompetenzen gänzlich durch nichtformale berufliche Qualifizierung erworben werden kann.

Wie läuft Schritt 2 “Zertifizierung Deines Präventionskurskonzeptes” ab?

Was Du dafür brauchst, ist eine Anerkennung als Kursleiter (Schritt 1) und eine Einweisung in das durchzuführende Präventionskurskonzept (Programm/Verfahren).

Erwerbe die Einweisung in das Präventionskurskonzept mit Deiner AHAB-Akademie!

Unsere Ausbildungen bieten Dir im fachpraktischen Teil die Einweisung in diverse Präventionskurskonzepte an. Nach erfolgreicher Absolvierung erhältst Du den entsprechenden Nachweis und kannst die bereits bei der ZPP hinterlegten Präventionskurskonzepte sofort nutzen.

Deine §20-Ausbildungen auf einen Blick: Link.

Zertifiziere Deinen Präventionskurs bei der ZPP so einfach wie nie!

Gehe bitte wieder auf das „Qualitätsportal für Präventionskurse“ und lege dort Deinen Präventionskurs mit Terminen und Preisen an. Du musst dafür nur unseren bereits zertifizierten Präventionskurs auswählen und Deine Einweisung in das in das Präventionskurskonzept hochladen. Fertig!

Was ist eine Re-Zertifizierung bei der Zentralen Prüfstelle für Prävention (ZPP)?

Die AHAB-Akademie bietet Ausbildungen für ZPP-zertifizierte Kurskonzepte an (z.B. Resilienztraining mit 10×90 min). ZPP-zertifiziertes Kurskonzept bedeutet, dass die Teilnehmer:innen, welche regelmäßig am Kursangebot teilgenommen haben, 80-100% der Kursgebühren von ihrer gesetzlichen Krankenkasse zurück erstattet bekommen.

Jedes Präventionskursprogramm ist nur 3 Jahre gültig. Dann wird es von der ZPP erneut geprüft und ggf. rezertifiziert. Manchmal ändern sich die Anforderungen an ein Präventionskurskonzept, dann müssen die Inhaber des Kurskonzeptes (z.B. AHAB-Akademie) das Kurskonzept überarbeiten, damit es wieder zugelassen wird.

Du als ausgebildete(r) Trainer:in werden 6 bis 12 Monate vor Ablauf ihrer individuellen Zertifizierung durch die ZPP aufgefordert, dass genutzt Kurskonzept zu rezertifizieren. Wenn das Kurskonzept in den 3 Jahren keinen Veränderungen unterlag, kannst du dich problemlos mit den alten Unterlagen rezertifizieren. Wenn es Änderungen gab, muss eine erneute Einweisung in das Programm (in die Änderungen) beim Konzeptinhaber absolviert werden. Mit der neuen Programmeinweisung kann die Zertifizierung/Re-Zertifizierung des Kurskonzeotes vorgenommen werden.

Was bedeutet das Angebot “§ 20 Programmeinweisung”?

§ 20-Programmeinweisung bedeutet, dass wir Dich, im Rahmen Deiner gewählten Schulung, in ein bereits bei der ZPP zertifiziertes Präventionskurskonzept einweisen. Dies ist ein Bestandteil Deiner Schulung (siehe auch “Wie läuft Schritt 2 “Zertifizierung Deines Präventionskurskonzeptes” ab?). Du kannst es daran erkennen, dass die Übersichtstabelle in der Angebotsbeschreibung einen entsprechenden Haken enthält. Sollte ein graues Kreuz hinterlegt sein, ist in dem Lernformat derzeit keine zertifizierbare § 20 Programmeinweisung möglich.

In der Regel müssen § 20-Programmeinweisung live stattfinden, so dass eine synchrone Vermittlung des Präventionskurskonzeptes möglich ist.

Innerhalb der Angebotsform “Programmeinweisung” kannst Du Dich, bei bestehender Kursleiter/Trainer:innen-Qualifikation, für das jeweilige Thema in das § 20 zertifizierte Präventionskurskonzept einweisen lassen und erhältst damit Zugang zur erleichterten, schnelleren Zertifizierung bei der ZPP (siehe oben Schritt 2).

Jede(r) Kursleiter:in und jede(r) Trainer:in, die/der eine ZPP-anerkannte Zusatzqualifikation (auch in einer anderen Ausbildungseinrichtung) hatte und sich rezertifizieren will, kann bei der AHAB-Akademie entsprechende Konzepteinweisungen für folgende Programmkonzepte erhalten: Link.

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