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Psychische Gefährdungsbeurteilung: Wie Sie zur Fachkraft werden

Geschätze Lesezeit: 4 Minuten
Psychische Gefährdungsbeurteilung: Wie Sie zur Fachkraft werden
© AdobeStock / Deemerwha studio

Psychische Gefährdungsbeurteilung: Warum sie so wichtig ist!

Psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz nehmen seit Jahren zu. Laut DAK stieg die Zahl der Krankschreibungen aufgrund psychischer Leiden zwischen 2012 und 2022 um satte 48 %. Allein 2023 lag das Plus bei über 20 % im Vergleich zum Vorjahr. Ein deutliches Signal: Die psychische Gesundheit von Beschäftigten ist in Gefahr – und Unternehmen müssen handeln.

Seit 2013 ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GPB) gesetzlich vorgeschrieben (§ 5 ArbSchG). Doch obwohl die rechtlichen Rahmenbedingungen klar sind, setzen bislang nur rund 18 % der Betriebe die GPB systematisch um (Schmucker & Sinopoli, 2023). Die Gründe: Unklarheiten in der Umsetzung, fehlendes Wissen über psychische Belastung – und oft die Frage: Wie genau sollen wir psychische Belastungen messen und bewerten?

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen?

Die GPB ist ein strukturierter Prozess zur Bewertung psychischer Belastungen, die im Arbeitskontext auftreten – von Zeitdruck über mangelnde Handlungsspielräume bis hin zu sozialen Konflikten im Team. Ziel ist es, Gefährdungen zu erkennen und passende Maßnahmen zur Verbesserung abzuleiten. Es gibt kein Anfang und kein Ende. Die Beurteilung der Rahmenbedingungen auf psychische Belastungen muss regelmäßig (alle 2-3 Jahre) bzw. immer dann erfolgen, wenn sich was ändert (z.B. hohe Personalfluktuation).

Umsetzung der GBU Psyche

Die Gefährdungen können mit unterschiedlichen Erhebungsinstrumenten ermittelt werden. Dazu zählen Beobachtungen, Interviews, Workshops oder Fragebögen. Anhand der Ergebnisse muss der Arbeitgeber Interventionsmaßnahmen zur Verbesserung der ermittelten Gefahren ableiten und umsetzen. Alle Schritte müssen schriftlich dokumentiert werden. Die Arbeitsschutzbehörden der Länder oder die Berufsgenossenschaften prüfen die Dokumentation auf Vorhandensein und Plausibilität

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung ergibt sich aus § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Dort heißt es ausdrücklich in Absatz 3, Satz 6:

„Der Arbeitgeber hat bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen auch psychische Belastungen der Arbeit zu berücksichtigen.“

Das bedeutet: Eine Gefährdungsbeurteilung, die psychische Belastungen nicht einbezieht, ist per Definition unvollständig – und damit rechtswidrig.

Was passiert, wenn keine GPB durchgeführt wird?

Wird die psychische Belastung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ignoriert, drohen behördliche Anordnungen und Sanktionen:

  • Die zuständige Arbeitsschutzbehörde kann die Vervollständigung der Beurteilung anordnen (§ 22 Abs. 3 ArbSchG).
  • Wird der Anordnung nicht Folge geleistet, kann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden (§§ 18, 19 ArbSchG i. V. m. OWiG), mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro.
  • In besonders schweren Fällen – etwa bei nachweislicher Gefährdung der Gesundheit von Beschäftigten – kann sogar der Straftatbestand des § 25 ArbSchG greifen: Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren sind möglich.

Wie wird man zur Fachkraft für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen?

Das wichtigste Element der GBU Psyche ist das Erhebungsinstrument. Ich habe mich in einer wissenschaftlichen Arbeit mit den bekanntesten Fragebögen auseinandergesetzt, die oft zum Einsatz kommen. Fast alle Anbieter werben damit, dass die Fragebögen den Kriterien der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) entsprechen. Mein Fazit: „Das stimmt…., aber kein einziger Fragebögen entspricht allen Kriterien.“ Das ist „schon etwas dahingemogelt“.

Ich werde mit meinem Team die Schulung zur Fachkraft GBU Psyche an der AHAB-Akademie leiten und den Teilnehmenden in 4 Tagen meinen 20-jährigen Erfahrungsschutz in der Umsetzung psychischer Gefährdungsbeurteilungen anhand von vielen Erlebnissen und Best Practise Beispielen weitergeben.

👉 Nächster Starttermin: 12. Mai 2025 in Berlin
📍 Ort: Präsenzveranstaltung in der Hauptstadt
🎓 Zielgruppe: BGM-Verantwortliche, Führungskräfte, Betriebsräte, Sicherheitsbeauftragte, Gesundheitsmanager:innen
📚 Inhalte u.a.:

  • Rechtliche Grundlagen der GPB
  • Arbeitswissenschaftliche Modelle
  • Auswahl und Bewertung geeigneter Fragebögen
  • Umsetzung der GPB im betrieblichen Alltag
  • Kommunikation von Ergebnissen &
  • Ableitung von Maßnahmen

Die Ausbildung ist praxisnah und wissenschaftlich fundiert. Sie orientiert sich an den Empfehlungen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) und integriert die neuesten Forschungsergebnisse zur Auswahl und Bewertung geeigneter Instrumente. Wie immer bei der AHAB-Akademie gibt es umfangreiche Checklisten und Vorlagen, so dass die Teilnehmenden sofort mit der Umsetzung starten können.

Fazit

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist mehr als ein Fragebogen oder eine Hakenliste. Sie ist ein zentraler Teil der Fürsorgepflicht von Unternehmen – und ein echtes Tool zur Förderung der Mitarbeitergesundheit.

Wer in diesem Bereich Verantwortung übernimmt, braucht Kompetenz, Überblick und das nötige methodische Rüstzeug. Die Ausbildung zur Fachkraft für Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBU Psyche) liefert genau das – und befähigt Sie, rechtssicher, zielgerichtet und evidenzbasiert zu handeln.

Autor:in Details

Gesundheitswissenschaftler (MPH), Diplom-Kaufmann (FH)
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