Fördermöglichkeiten
Für unsere Aus- und Weiterbildungen kannst Du verschiedene finanzielle Fördermöglichkeiten nutzen. Eine Übersicht über die Förderprogramme von Bund und Ländern haben wir für Dich hier zusammengestellt.
Beachte dabei, dass der Antrag auf eine Förderung in der Regel vor der Anmeldung und dem Beginn der Weiterbildung erfolgen muss! Bitte setze Dich im Vorfeld mit uns in Verbindung, sofern für Dich eine Förderung in Frage kommt.
Bundesprogramme
Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) unterstützt Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit und freiwillig Wehrdienstleistende mit einer Kostenübernahme der Aus- und Weiterbildung bis zu 100 %!
Nutze die Chance und informiere Dich hier:
https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/der-berufsfoerderungsdienst-der-bundeswehr-bfd
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt Menschen unter 25 Jahren mit einer besonders erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung bei ihrer weiteren beruflichen Qualifizierung. Bewerben können sich Erwerbstätige ebenso wie Arbeitssuchende.
Dabei kannst Du Zuschüsse von insgesamt 8.700 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen – bei einem Eigenanteil von 10 % je Fördermaßnahme.
Deinen Antrag stellst Du hier:
https://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium
Länderprogramme
Mit dem „Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS“ werden Weiterbildungskosten von Beschäftigten und Selbständigen bis zu 50 % (maximal 750 Euro) übernommen – im Einzelfall sogar auch höher.
Der Förderantrag der geplanten Weiterbildung kann direkt online über das Serviceportal von Zwei P Plan:Personal gestellt werden: https://www.zwei-p.org/serviceportal/
Der QualiScheck fördert individuelle berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten, unabhängig von der Höhe Deines Einkommens. Die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens 60 % der entstehenden Weiterbildungskosten – maximal 1.500 Euro pro Person, Bildungsmaßnahme und Jahr.
Deinen Online-Antrag musst Du spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme über das System „EurekaRLP Plus“ einreichen:
https://www.berufliche-weiterbildung.rlp.de/foerderprogramm-qualischeck-2021-2027
Mit dem Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein werden bis zu 40 % der Seminarkosten, maximal 1.500 Euro pro Antragstellenden und Kalenderjahr gefördert. Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen mindestens 16 Zeitstunden umfassen.
Die Antragsformulare stehen bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein als Download zur Verfügung:
https://www.ib-sh.de/produkt/a3-weiterbildungsbonus-schleswig-holstein/
Für Deine individuelle Weiterbildung können die Teilnahme- und Prüfungsgebühren bis zu einer Höhe von 1.000 Euro durch das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) gefördert werden.
Dein zu versteuerndes Jahreseinkommen darf 55.000 Euro bei Einzelveranlagung und 110.000 Euro bei Zusammenveranlagung nicht überschreiten.
Der Weiterbildungsscheck wird online im Förderportal (www.foerderportal-thueringen.de) der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung Thüringen (GFAW) beantragt und anschließend elektronisch und auch postalisch an das TLVwA übermittelt.
https://www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de/foerderung/foerderung-a-z/weiterbildungsscheck
Weiteres
Die Aufwendungen für eine berufliche Weiterbildung kannst Du bei Deiner Steuererklärung als Werbungskosten absetzen und damit Dein zu versteuerndes Einkommen reduzieren! Zu den Weiterbildungskosten zählen u. a. Kursgebühren, Fahrtkosten, Übernachtungskosten oder Verpflegungsmehraufwand.
Viele unserer freiberuflichen Absolventen sowie Partner, die ein Kleinstunternehmen, ein klein- oder mittelständisches Unternehmen betreiben, werden von der Steuerberatungsgesellschaft Ecovis betreut.
Dein Ansprechpartner ist:
Daniel Frischkorn
Steuerberater
Leiter der Niederlassung Berlin
E-Mail: daniel.frischkorn@ecovis.com